Wir wollen gewaltfrei leben

 

Zeitgleich mit dem Beginn des dritten Lebensjahres nullmeines jüngsten Kindes erhielt ich eine Hauswartstelle und bedurfte folglich lediglich ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt.

Nachdem es das dritte Lebensjahr vollendet hatte, hatte ich einen Kitaplatz für Laeticia organisiert und für mich eine 30 Std.- Stelle Erwerbtätigkeit als Altenpflegerin, die auf drei Monate befristet war.

Während der Befristungszeit hatte ich Einblick in betriebsinterne Stellenangebote. Auf eines davon ( Dauernachtwache bei Schwerstmehrfachbehinderten ) bewarb ich mich erfolgreich.

Mithin ich im Anschluss an die befristete Erwerbsstelle einer erneuten, diesmal Vollzeiterwerbsarbeit nachgehen konnte, die wiederum, aber auf ein Jahr, befristet war.

Da mein Kind folglich zusätzlich zum Kitaplatz einer Nachtbetreuung bedurfte, fragte ich diesbezüglich meinen, bis dahin fünf Jahre von mir getrennt lebenden Ehemann, welcher während dieser Trennungszeit ( unseren Kindern und mir gegenüber ) nicht negativ aufgefallen war, sich wohl aber in einer aktuellen Notlage ( bevorstehende Räumungsklage ) befand.

Also bezogen wir gemeinsam eine neue Wohnung und einigten uns darauf, dass er diese kostenlos nutzen durfte (sein ALG minus anteilige Lebensmittel- und Energiekosten für sich behalten dürfend) und im Gegenzug meines Arbeitsrhythmusses gemäß nächtliche Anwesenheit gewährleisten musste, sowie an jedem zweiten Wochenende samstags und Sonntags je sechs Stunden Taganwesenheit, um mein Ausschlafen zu gewährleisten.

Weil sich mein, inzwischen wieder dauernd von mir getrennt lebender Ehemann, mehr schlecht als recht an die getroffenen Vereinbarungen hielt, sprach ich ihn am Tage X auf den Missstand an, woraufhin er mich ins Gesicht schlug. Im Anschluss daran fand ich meine Schneidezähne auf dem Fußboden wieder.

Unter Schock gestanden habend, wollte ich weder irgendjemandem den tatsächlichen Vorfall berichten, noch irgendjemanden belügen.

Demzufolge wurde mir wegen unentschuldigten Fehlens gekündigt.

Ein halbes Jahr später, im September 2001 verließ mein Ehemann uns (von einer Sekunde auf die andere – seine Spur verläuft sich in Liechtenstein, wo er zunächst bei der Fa. >MSE< einer Erwerbsarbeit nachging, wie ich durch Eigenrecherche erfuhr).


Genau gewusst habend, dass das Sozialamt unsere Wohnungskosten nicht (dauerhaft) übernommen hätte, wandte ich mich erst gar nicht an selbiges, sondern stattdessen, keinen Pfennig in der Tasche habend
- an Gott
- ans Franziskaner Kloster in Pankow
- an einen Ort, wo ich frauenspezifische Beratung erhielt
- ich nutzte den Stelleninformationsservice des Arbeitsamtes
- gute Bekannte hatten hier und da ein paar Mark für mich übrig.

Zehn Wochen später verfügte ich über ein Zimmer zur Untermiete, eine Zahnprothese und eine Erwerbsarbeit (30 Std.-Stelle als stellvertretende Hauptdauernachtwache) in Elmshorn, wo ich ein weiteres Zimmer als Dienstunterkunft hatte.
Da meine Dienste im Rhythmus waren, pendelte ich in Begleitung meiner inzwischen vierjährigen Tochter zwischen Berlin und Elmshorn, in der Hoffnung zeitnah entweder in Berlin eine Nachtmutter zu finden oder in Elmshorn eine Wohnung und einen Kitaplatz.

Da nichts dergleichen gelang musste ich meine Erwerbsarbeit aufgeben und mich letztlich doch ans Sozialamt wenden.

Im September 2002 bezog ich wieder eine eigene Wohnung.

Eine mit mir befreundete Sozialarbeiterin (die Stellenleiterin jener Frauenberatungsstelle s.S.2) riet mir zu einer Qualifikation in jenem Beruf (Altenpflegerin), den ich bis dahin je nach familiärem Bedarf bzw. familiären Möglichkeiten ausgeübt hatte (einen Anspruch auf Kitaplätze für Dreijährige gibt es erst seit 1995).

Schon 46 Jahre alt gewesen seiend und kein Zutrauen in meine Fähigkeiten gehabt habend, wollte ich zunächst nichts von diesem Rat wissen. Bereits einen Tag später las ich in einer Zeitung, dass eine Altenpflegeschule noch Schülerinnen sucht. Das erschien mir wie . Also Bewarb ich mich für den Ausbildungsplatz erfolgreich. Allerdings legte mir die Schulleitung nahe, mich beim Arbeitsamt um eine arbeitsamtfinanzierte Ausbildung bemühen zu sollen (dieser Kurs war für Selbstzahler). Einhergehend mit dieser Nahelegung hat mir die Schulleitung einen Platz für den nächsten arbeitsamtfinanzierten Kurs zugesichert.

Obwohl als Sozialhilfeempfängerin nichts mit dem Arbeitsamt zu tun gehabt habend, gelang es mir mein Anliegen dort durchzusetzen. Bevor ich den erforderlichen Bildungsgutschein erhielt, musste ich mich einem Eignungstest unterziehen, den ich bestand. Unterhaltsgeld wurde mir jedoch nicht zugesprochen. Hinsichtlich der Lebenshaltungskosten war weiterhin das Sozialamt für mich zuständig.

Mit der Begründung „Sie müssen zuförderst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“ drohte das Sozialamt mit Leistungseinstellung falls ich die Ausbildung beginnen würde.
Ein diesbezüglicher Widerspruch wurde negativ beschieden.
Das war im Sommer 2003.

Bis Sommer 2004, als meine Tochter eingeschult wurde, dauerte es, mich von den Tiefschlägen der vorausgegangenen Jahre zu erholen.

Wieder fit seiend, mein Kind täglich zur Schule gebracht habend, verbrachte ich die Zeit bis zu ihrer Abholung bei SIS, mich BRD-weit beworben habend.

Im Frühjahr 2005 schien ich damit Erfolg gehabt zu haben. Ein potenzieller Arbeitgeber aus Baden-Württemberg kontaktierte mich. Wir vereinbarten einen Vorstellungstermin, dessen Arbeitsagenturfinanzierung sich sehr schwierig gestaltete, da ich darauf bestand meine Tochter mitzunehmen.

Abgesehen davon dass ihre Betreuung hier nicht gewährleistet gewesen wäre, hatte sie meines Erachtens ein Recht darauf, die Umgebung in der sie hätte eventuell künftig leben sollen, kennen lernen zu dürfen.

Es gelang mir mich durchzusetzen, ich stellte mich erfolgreich vor und kehrte mit einem Arbeitsvertrag zum 01. 06. 2005 zurück.

Ich beantragte die Kostenübernahme eines Umzuges zum 15. 05. 05 bei der Arbeitsagentur. Dort sagte man mir, dass ich vor Monatsende nirgendwo hinziehen würde, da ich als Sozialgeldbezieherin mein Geld für Mai bereits erhalten habend bis zur Inkraftsetzung des Arbeitsvertrages verpflichtet sei mich Vorort zur Verfügung zu halten. Ersatzweise beantragte ich Urlaub bis zur Inkraftsetzung des Arbeitsvertrages. Auch diesem Antrag wurde nicht stattgegeben, weil ein Urlaub eine Rückkehr bedingt hätte, die in meinem Fall nicht gewährleistet gewesen wäre.
Meinem zukünftigem Arbeitgeber diese prekäre Situation anvertraut habend, schickte er mir umgehend eine Bestätigung, aus der hervorging, dass er auf eine einwöchige unentgeltliche Einarbeitungszeit vor Arbeitsvertragsbeginn besteht.
(Zur Erinnerung: Baden-Württemberg/720km von Berlin entfernt = 1/4 Strecke Richtung Moskau mit Kind im Gepäck; Umschulungsformalitäten…da reist frau nicht am 31. 05. hin und fängt am 01. 06. an zu arbeiten).

Mit diesem Schreiben suchte ich die Arbeitsagentur erneut auf. Sie konstruierte daraus (worum niemand gebeten hatte, aber um >dem Kind einen Namen zu geben<) eine Trainingsmaßnahme, die sofort bewilligt wurde.

Ich erhielt viele Formulare die zum Teil vom Arbeitgeber zum Teil von mir auszufüllen waren. Diesen Formularen war zu entnehmen, dass so eine Trainingsmaßnahme bis zu einem ¼ Jahr bewilligt werden könnte (Jobcenter zahlt, nicht Arbeitgeber). Einvernehmlich mit mir beantragte der Arbeitgeber eine Trainingszeitverlängerung, mithin ich für ihn eine extrem kostengünstige Arbeitskraft war.

Eines Tages schrieb er mir einen Dreizeiler folgenden Inhaltes: „Hiermit beenden wir die Trainingsmaßnahme, für Ihren weiteren Lebensweg …“
Der Arbeitsvertrag war nie in Kraft getreten, Gelder wie Reisekosten... nie geflossen.

Nie Führerscheininhaberin gewesen seiend, wohnungs- und erwerbslos im Allgäu, heimatfern, desorientiert, kehrten wir also nach Berlin zurück, wo ich alles aufgelöst hatte.

Netterweise kamen wir bei einem Bekannten solange unter bis ich eine neue Wohnung für uns gefunden hatte. Kaution und/oder Einrichtungsbeihilfe wurde mir nicht gewährt. Vielleicht hätte ich uns die eine oder andere Leistung erkämpfen können, dazu jedoch hatte ich zum damaligen Zeitpunkt keine Kraft.

Ich versuche regelmäßig aber mit weniger Enthusiasmus als früher der Erwerbslosigkeit zu entfliehen, der netten bei SIS in der Müllerstrasse beschäftigten Dame bestens bekannt seiend. Diese Bemühungen scheitern an der Kombination negativer Voraussetzungen wie unqualifiziert seiend plus weiblich; allein erziehend seiend; 51jährig seiend plus relativ kleinem Kind, welches ich, zur Erhöhung meiner Erwerbschancen, vorsorglich, in einer Ganztagsschule anmeldete, wo es sich wider der Pro Ganztagschulenpropaganda Propaganda (für Leute wie uns) nicht sonderlich wohl fühlt, worauf sie u. a. körperlich reagiert, was von mir insoweit nachvollzogen werden kann, als dass ich mir vorzustellen vermag, dass es für manches Kind eine Überforderung darstellt auch die Freizeit mit Menschen verbringen zu müssen, die kind sich nicht ausgesucht hat. Wenn kind sich dann auch noch in einer Diaspora (als Christin in der absoluten Minderheit seiend) befindet, mag das besonders schwer wiegen.

Diese Tatsachen und die damit verbundene latente familiäre Dauerdepression toppend, fiel dem Jobcenter im November 06 ein, dass ich Unterhaltsvorschuss beantragen müsse. Weil ich das verweigere wurden unsere Leistungen zunächst um 170 Euro gekürzt. Nachdem diese Erziehungsmaßnahme nicht gefruchtet hatte, wurden unsere Leistungen gänzlich gestrichen.

Die von mir engagierte Rechtsanwältin, die gegen diese Sanktion fristgerecht Widerspruch einlegte versicherte mir, dass sich die Sanktion ausschließlich auf den Regelsatz bezöge.

Widersprüchlich hierzu kündigte mein Vermieter mittlerweile das Mietverhältnis.

Nicht ich erhielt Leistungen, die ich an Dritte weiterzugeben verpflichtet gewesen wäre, sondern ich vereinbarte mit dem Leistungsträger einhergehend mit dem Bezug unserer neuen Wohnung im Frühjahr 2006 den Mietzins direkt an den Vermieter zu überweisen, was bis zu der Sanktion auch vereinbarungsgemäß geschah.

Seit September 2007 leben wir nunmehr von 154 Euro Kindergeld, vergeblich auf einen Widerspruchbescheid wartend,auch der Folgeantrag wurde noch nicht entschieden und auf eine Untätigkeitsklage erfolgte noch keine Reaktion.

Die eingangs erwähnte Tatsache, dass ich durch Gewalteinwirkung meines dauernd von mir getrennt lebenden Ehemannes einige Zähne verlor (mittlerweile zerbrach meine Prothese, an eine neue ist mangels Krankenversicherung nicht zu denken) war nicht die einzige Gewalttat die ich durch ihn erlitt. Unter anderem ist mein Mann wegen an mir begangener schwerer Körperverletzung einschlägig vorbestraft. Derartige Gewaltszenen erlebt habend wuchsen Laeticias erwachsene Geschwister auf, z. T. mit dramatischen Folgen.

Nicht unter Wiederholungszwang leidend, will ich dass Laeticia so was garantiert nicht erlebt. Daher verweigere ich die Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschuss, welcher bedingen würde, dass man versuchte meinen Mann ausfindig zu machen und die Schulden bei ihm einzutreiben, in der Folge ich schwerste Misshandlungen befürchten müsste, die Laeticia vermutlich mit ansehen müsste.

 

Am 11.April 2008 mussten wir unsere Wohnung verlassen.

 

Für Ihre Unterstützung / Hilfe bedanke ich mich hiermit mit Segenswünschen.

 

Gudrun Fischer

http://www.kinder-armut.de/ring.php

http://www.kinder-armut.de